Urlaub mit Hund auf Rügen - Luxus Ferienwohnungen Rügen mieten Sie sicher bei Luxuswohnungen Rügen
In der Nebensaison können Sie an den meisten Stränden der Ostsee uneingeschränkt ihren Strandspaziergang genießen.
Ihr Hund kann nach Herzenslust laufen, im Meer baden oder neue Hundebekanntschaften schließen. Im Frühling, Herbst und Winter laden die fast leeren Strände zum Toben und zu ausgelassenen Spaziergängen ein.
Die zahlreichen Küstenwälder laden Saisonunabhängig zu langen Spaziergängen und Entdeckungstouren für Sie und Ihren Hund ein.
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Den Strand erkunden im Urlaub mit Hund
Mit ihren weitläufigen Stränden bieten die Orte an der Ostsee Ihnen und Ihren Vierbeinern die ideale Voraussetzung, um einen erholsamen Urlaub zu verbringen.
In der Hauptsaison (01. Mai bis 30. September) sind für Ihre Vierbeiner spezielle Strandabschnitte ausgewiesen.
Die Hundestrände befinden sich meist neben den bewachten Badebereichen.
Ob Ihr Vierbeiner an der Leine laufen muss oder nicht erfahren Sie in der Kurverwaltung oder Touristeninformationen.
An manchen Stränden stehen auch Schilder an der Zugängen, auf diesen steht in der Regel auch ob Leinenpflicht besteht oder nicht. Auf den Promenaden und im Ort herrscht in der Regel Leinenpflicht.
An vielen beliebten Stränden der Ostsee, wie zum Beispiel Binz, Sellin und Baabe oder Göhren und Thiessow, gilt die "Satzung über Strand- und Badeordnung". Sie beschreibt auch Anforderungen an Hundebesitzer, zum Beispiel:
"(1) In der Zeit vom 01. Mai bis 30. September ist es untersagt, mit Hunden den Strand zu betreten. Ausgenommen sind die ausgeschilderten Hundestrände. Für alle Hunde gilt Anleinpflicht. Ausgenommen von der Anleinpflicht ist die Zeit vom 01. Mai bis 30. September an den ausgewiesenen Hundestränden sowie für Blinden- und Therapiehunde, Begleithunde von Behinderten, Diensthunde der Behörden, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert.
(2) Durch Hunde verursachte Verschmutzungen sind vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen. Hierfür stehen den Hundebesitzern diverse Hundetoiletten an der Strandpromenade zur Verfügung.
(3) Eine Gefährdung oder Belästigung anderer Personen durch Hunde ist auszuschließen."
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Zitat aus: Satzung über die Strand- und Badeordnung, § 9 Hunde in Strandgebiet.

